Ghostwriting. Ein Herz, zwei sich überschneidende Ringe und darüber der Text: Mein Ghostwriting ist niemals Betrug.

Ghostwriting – was mein Ghostwriting für dich bedeutet

Ghostwriting hat ein fragwürdiges Image. Ist es nun Betrug oder nicht, eine auftragsmäßige Anfertigung von Texten gegen Entlohnung anzubieten?

Das OLG Frankfurt hat in seinem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2009 entschieden, dass eine Vereinbarung wie folgt nicht zu beanstanden sei: “Der Ghostwriter verpflichtet sich zum Verschweigen der eigenen Urheberschaft, dem Auftraggeber wird gestattet, die Texte als seine eigenen zu veröffentlichen. Das gelte auch für das akademische Ghostwriting.”

In dem Punkt bin ich anderer Meinung.

Wenn ich gebeten werde, eine Masterarbeit zu schreiben, mit allem, was dazugehört inkl. Recherche, lehne ich das ab. Weil es meine geistige Arbeit ist, die jemand anderes als seine eigene ausgeben möchte. Und dafür unter Umständen ein Diplom oder eine Auszeichnung verdient, für die er oder sie rein gar nichts getan hat. Das kann ich nicht mit meinem moralischen Empfinden vereinbaren.

Bekomme ich hingegen eine grobe Skizze der Masterarbeit mit wichtigen Eckdaten und es geht nur noch um Struktur, Form und sprachliches Geschick, unterstütze ich gern.

Möchte jemand ein Buch schreiben und erzählt mir den Inhalt, den ich schriftlich formulieren soll, ist das ok. Möchte jemand, dass ich seinen Social Media Kanal mit Inhalt fülle und teilt mir in Stichpunkten mit, was er oder sie sagen will, ist das ok. Möchte jemand, dass ich ein Referat zu einem Thema erstelle ohne weitere Unterstützung, ist das nicht ok.

Ghostwriting – wie ich es verstehe und anbiete – bedeutet:

Den geistigen Input leisten die Auftraggeber und Auftraggeberinnen, die praktische Umsetzung und Unterstützung leiste ich. Nicht mehr und nicht weniger.

Nur dann kann man auch jeglichen Streitereien geschickt aus dem Weg gehen. Nicht alles, was rechtlich möglich ist, muss man auch für richtig erachten. Und ich finde es wichtig, sich selbst im Spiegel anschauen zu können.

Übrigens:

Die Urheberpersönlichkeitsrechte liegen immer bei den Autoren. Sie können nach deutschem Recht nicht abgegolten werden. Auftraggeber erwerben lediglich Nutzungsrechte.

Bildnachweis Canva

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen